AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)
Die Rechtsgrundlage für die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit bildet das GESG (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz).
Zur wirksamen und effizienten Kontrolle der Ernährungssicherheit und zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen wurde die "Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH" errichtet.
Ziel ist die Bündelung und Konzentration der Zuständigkeiten im Bereich der gesamten Ernährungsproduktion und Qualitätssicherung in einer eigenen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Damit kann Konsumentenwünschen nach steigenden Sicherheits- und Kontrollstandards am besten Rechnung getragen werden. Die Agentur ist zur wirksamen und effizienten Kontrolle der Ernährungssicherheit und zur Wahrung des Schutzes der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen verpflichtet.
Der Sitz der AGES ist in Wien.
Die konkreten Aufgaben, die die Agentur zur Zielerreichung zu erfüllen hat, sind im GESG aufgelistet.
Weiters ist die Erstellung eines Arbeitsprogramms zur Aufgabenwahrnehmung vorgesehen.
Die Agentur hat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
- Objektivität und Unparteilichkeit,
- Anwendung von Methoden und Verfahren nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Standards und deren Offenlegung,
- laufende Überprüfung ihrer Arbeit auf Qualitätsverbesserungen und Rationalisierungsmöglichkeiten.
Für die Beratung der Agentur, des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft werden wissenschaftliche Beiräte eingerichtet.
Ausführliche Informationen über die Tätigkeiten der AGES entnehmen Sie bitte deren Homepage.
Links
GESG - Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH