e-Rechnung an den Bund
Seit 1. Jänner 2014 ist Legung einer e-Rechnung an Bundesdienststellen verpflichtend.
Vertragspartnerinnen/Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr sind dann verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einzubringen. Ab diesem Zeitpunkt werden von den Bundesdienststellen keine Papierrechnungen mehr akzeptiert. Ausnahme bildet hier lediglich der Barzahlungsverkehr.
Voraussetzung für die Nutzung des Services "e-Rechnung an den Bund" ist die Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP).
Downloads
Bundesgesetzblatt e-Rechnungsverordnung (PDF, 82 KB)
Erläuterungen e-Rechnungen an den Bund (PDF, 30 KB)
Links
Unternehmensserviceportal
Bundesministerium für Finanzen
PEPPOL