Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit
Gemäß § 5a Absatz 4 Bundesämtergesetz ist die Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit zusätzlich zur Kundmachung im Bundesgesetzblatt auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft kundzumachen.
Die beigefügte Kundmachung betrifft die Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit beim Bundesamt für Wasserwirtschaft sowie bei der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen.