Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit

Gemäß § 5a Absatz 4 Bundesämtergesetz ist die Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit zusätzlich zur Kundmachung im Bundesgesetzblatt auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft kundzumachen.

Die beigefügte Kundmachung betrifft die Schaffung von Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit beim Bundesamt für Wasserwirtschaft sowie bei der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen.

Kundmachung Teilrechtsfähigkeit (PDF, 73 KB)