Telearbeit

Das BML ermöglicht es seinen Mitarbeitenden unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem gewissen Ausmaß, von zu Hause aus zu arbeiten. Das kann Vorteile für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für Lebensqualität und konzentriertes Arbeiten, aber auch für Umwelt und Gesellschaft haben. Insbesondere durch die Corona-Pandemie ist die Telearbeit häufiger und wichtiger geworden.

Schreibtisch mit Smartphone, Notizbuch, Laptop und Kaffeetasse
Foto: Pixabay

Was ist Telearbeit?

Telearbeit ist eine Arbeitsform, bei der die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht vor Ort im Büro, sondern räumlich entfernt vom Büroarbeitsplatz arbeiten – zum Beispiel von zu Hause aus. Dazu sind entsprechende technische Hilfsmittel wie Computer, Internetverbindung und Telefon nötig, die den Telearbeitsplatz mit dem Büro verbinden.

Telearbeit kann entweder vom eigenen Wohnsitz oder dem Wohnsitz einer nahestehenden Person aus erbracht werden (Home Office) oder von einer anderen Örtlichkeit aus (mobiles Arbeiten). Telearbeit ist entweder regelmäßig an festgelegten Wochentagen oder anlassbezogen an einzelnen, individuell vereinbarten Tagen möglich.

Telearbeit im BML

Das BML will seinen Mitarbeitenden flexibles und modernes Arbeiten ermöglichen. Bereits 2005 wurde eine ausdrückliche dienstrechtliche Grundlage für örtlich flexibleres Arbeiten geschaffen: § 36a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 beziehungsweise § 5c Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) normieren Regelungen für die Telearbeit. 2021 wurden mit einer Dienstrechtsnovelle die Regelungen zur Telearbeit adaptiert.

Das BML bietet die Möglichkeit, regelmäßige Telearbeit zu vereinbaren. Angeboten wird dabei die alternierende Telearbeit, bei der die Beschäftigten regelmäßig vor Ort im Büro und regelmäßig – bis zu 40 Prozent ihrer Wochendienstzeit – von zu Hause oder einem anderen Ort aus arbeiten. So können sie die Flexibilität nutzen, die die Telearbeit bietet und sind gleichzeitig gut in ihre Abteilung eingebunden.

Neben dieser regelmäßigen Form der Telearbeit haben Mitarbeitende auch die Option, anlassbezogen für einzelne Tage oder einen begrenzten Zeitraum Telearbeit zu vereinbaren. Das kann zum Beispiel für die Erledigung bestimmter dienstlicher Aufgaben hilfreich sein oder in Einzelfällen zusätzliche Flexibilität bieten.

Voraussetzung ist dabei, dass die Beschäftigten, die Telearbeit nutzen möchten, die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten gezeigt haben, sie weiterhin ihre gewohnten Aufgaben erledigen können, ihr Arbeitserfolg nachvollzogen werden kann und sie Vorkehrungen in Hinblick auf Datensicherheit und Verschwiegenheitspflichten treffen.

Vorteile von Telearbeit

Telearbeit kann sowohl den Beschäftigten als auch dem Arbeitgeber, der Umwelt und der Gesellschaft Vorteile bringen.

  • Die Flexibilität und die Verminderung der Anreisezeiten trägt dazu bei, dass Beruf und Familie besser miteinander vereinbar sind.
  • Mitarbeitende gewinnen Flexibilität und idealerweise mehr Lebensqualität durch eine Optimierung der Work-Life-Balance.
  • Idealerweise erhöht Telearbeit daher auch die Arbeitsmotivation und -qualität.
  • Das BML profitiert, weil es als Arbeitgeber attraktiver wird.
  • Gewisse Beschäftigte haben in der Telearbeit ein ungestörteres Arbeitsumfeld und können sich besser konzentrieren. Das kann zu einem Produktivitätsgewinn führen.
  • Mitarbeitende sparen Zeit für den Weg ins Büro ein.
  • Durch die verringerten Anreisewege wird auch klimaschädliches CO2 eingespart.

Allerdings darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass Telearbeit auch Nachteile und Herausforderungen mit sich bringen kann: Neben rechtlichen Herausforderungen ist zum Beispiel zu bedenken, dass bei Telearbeit die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben verschwimmen können, die Arbeit sich intensivieren und die ständige Erreichbarkeit sich nachteilig auf körperliche und geistige Gesundheit auswirken kann. Außerdem besteht die Gefahr für soziale Isolation und eingeschränkterer Kommunikation innerhalb der Organisationseinheiten. Diesen Entwicklungen sollte aktiv vorgebeugt werden.