Gender Mainstreaming
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft arbeitet aktiv an der Umsetzung von Gender Mainstreaming, um zur Gleichstellung der Geschlechter beizutragen.
Der Begriff Gender Mainstreaming bezeichnet Maßnahmen, die die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchsetzen solle. Die Idee wurde erstmals 1985 auf der 3. UN-Weltfrauenkonferenz in Nairobi diskutiert. Durch den Vertrag von Amsterdam (1999) wurde Gender Mainstreaming zum offiziellen Ziel der Gleichstellungspolitik der Europäischen Union gemacht.
Die österreichische Bundesverfassung, fordert in Artikel 7 B-VG die Gleichberechtigung von Frauen und Männern: „Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.“
Ein Auftrag an die Verwaltung
Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt und Männer und Frauen in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein können. Das Leitprinzip Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet die politischen Akteurinnen und Akteure, bei allen Vorhaben die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Männern zu analysieren und ihre Entscheidungen so zu gestalten, dass sie zur Förderung einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter beitragen. Ein solches Vorgehen erhöht nicht nur die Zielgenauigkeit und Qualität von politischen Maßnahmen, sondern auch die Akzeptanz der Ergebnisse bei Bürgerinnen und Bürgern.
Die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird dann effektiv gefördert, wenn sich die Arbeit der gesamten Bundesverwaltung durchgängig am Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern orientiert. Gender Mainstreaming ist somit ein Auftrag an die Spitze der Verwaltung, aber auch an alle Beschäftigten, die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern in der Struktur, in der Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen, in den Ergebnissen und Produkten, in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und in der Steuerung von vornherein zu berücksichtigen.
Wo liegt der Unterschied zu Frauenpolitik?
Gender Mainstreaming unterscheidet sich von expliziter Frauenpolitik dadurch, dass beide Geschlechter gleichermaßen in die Konzeptgestaltung einbezogen werden sollen. Der Blick soll also weg von rein „frauenspezifischen“ Problemen oder Politikfeldern auf „die Geschlechter“ allgemein gerichtet sein, damit eine geschlechtersensible Perspektive in alle sozio-politischen und wirtschaftlichen Bereiche integriert werden kann. Frauenpolitik/Frauenförderung und Gender Mainstreaming sind damit zwei sich ergänzende Ansätze, die beide das Ziel der Geschlechtergleichstellung verfolgen.
Wie kann Gender Mainstreaming realisiert werden?
Der Maßnahmenkatalog umfasst die Aufstellung geschlechtsspezifischer Statistiken, Kosten-Nutzen-Analysen nach Geschlecht und Geschlechterrollen und die Erarbeitung von Gender-Analysen. Besondere Bedeutung kommt der 3-R-Methode, die jede politische Maßnahme unter den drei Kategorien Repräsentation, Ressourcen und Realität prüft.
Dabei wird zunächst zum Beispiel im Rahmen einer Gender-Analyse geprüft, ob und inwiefern Frauen und Männer in ihrer Vielfalt von der entsprechenden Maßnahme betroffen sind. Eine solche Gender-Analyse kann dazu führen, Maßnahmen zur Frauenförderung zu ergreifen, die gerade dort wichtig sind, wo Benachteiligungen von Frauen abzubauen sind. Es ist aber auch möglich, geeignete Maßnahmen zur Förderung von Männern zu ergreifen, wenn das die Gleichstellung fördert, wie zum Beispiel Väter bei der Inanspruchnahme von Kinderkarenz zu unterstützen.
Tätigkeitsbericht
Die Aktivitäten der Arbeitsgruppe "Gender Mainstreaming" finden sich im Tätigkeitsbericht, der auf der Seite der Zentralen Anlaufstelle für Gender Mainstreaming, Gleichbehandlung, Menschenrechte und Integration zur Verfügung steht.